Rückforderung Ihrer Casino-Verluste

Streichenberg und Partner

Wählen Sie Ihr Kostenmodell

Wählen Sie die für Sie passende Variante für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Anwaltskosten⭐ FLEX
CHF 149/Monat
🚀 FAST
CHF 298/Monat
✅ PAUSCHAL⚖ KLASSISCH
Phase 1
Aussergerichtliche Verhandlung
max. 6 Ratenmax. 3 RatenCHF 894CHF 400/h
Phase 2
Schlichtungsverfahren
max. 12 Ratenmax. 6 RatenCHF 1'788CHF 400/h
Phase 3
Gerichtsverfahren 1. Instanz
(+ CHF 150/Monat bei Flex und Fast)
max. 36 Ratenmax. 24 RatenCHF 10'800CHF 400/h
Voraussichtliche Dauer Phase 13-6 Monate1-3 Monate1-2 Monate1-2 Monate
Voraussichtliche Dauer Phase 26–12 Monate3–6 Monate2–5 Monate2–5 Monate
Voraussichtliche Dauer Phase 318–36 Monate12-24 Monate12-24 Monate12-24 Monate
Erfolgsprämie25 %20 %15 %Keine
Ideal fürTiefste MonatsbelastungSchneller, tiefere ErfolgsprämieFixe Kosten, Umsetzung so schnell wie möglichIndividuelle Betreuung, keine Erfolgsprämie, priorisierte Umsetzung
     
Zusatzkosten Phase 2: Schlichtungsgebühren (je nach Streitwert, ca. 300.- bis 1'000.-
Optionale Finanzierung bis CHF 1'000 mit Zuschlag: Flex + CHF 100/Monat (12 Raten)  | Fast + CHF 200/Monat (6 Raten)
     
Zusatzkosten Phase 3: Gerichtsgebühren
Beispiel Teilklage CHF 30'000: Gerichtsgebühren ca. CHF 4'000–6'000.
Zuschlag CHF 250/Monat (24 Monate)
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten – Stand heute selbst zu organisieren
Selbstzahlung | Kredit | unentgeltliche Rechtspflege | Prozessfinanzierer | Streichenberg (ausgewählte Fälle)

Die konkrete Kostenstruktur, maximale Ratenzahl und die Bedingungen der einzelnen Verfahrensphasen ergeben sich aus der Mandats- und Honorarvereinbarung. Die Erfolgsprämie wird bei hohen Beträgen reduziert.

Eine nächste Verfahrensphase wird nur eingeleitet, wenn sie erforderlich ist. Nicht begonnene Phasen werden nicht verrechnet.

Wichtige Hinweise
✓Maximale Ratenzahl. Bei Vergleich endet das Verfahren; spätere Phasen werden nicht verrechnet.
✓Phasenpauschale bei Start fällig; bezahlte Raten werden angerechnet.
✓Phase 3: Monatsrate bei Flex und Fast + CHF 150.
✓Erfolgsprämie: nur bei Erfolg. Erfolg = erhaltene Zahlung – Pauschale – Gerichtskosten.
✓Bei vollständigem Erfolg: Gegenpartei trägt grundsätzlich die Gerichtskosten; Sie erhalten eine Parteientschädigung.
✓Parteientschädigung an Streichenberg: zuerst für offene Pauschalen, Rest an Streichenberg.
!Bei Verlust: Sie tragen Gerichtskosten und Parteientschädigung – ausser ein Prozessfinanzierer übernimmt das Risiko.
!Bei Widerklage können Gerichtskosten und Parteientschädigung höher ausfallen.

 

FLEX – Zahlungsautorisierung

Ab 149.00 CHF
Mit dieser Zahlungsautorisierung hinterlegen Sie Ihr Zahlungsmittel sicher für die vereinbarte Ratenzahlung Ihrer Anwaltskosten.

Die monatlichen Zahlungen werden vollständig an die für die jeweilige Verfahrensphase vereinbarte Pauschale angerechnet.

Ihre Konditionen

• Phase 1 – Aussergerichtliche Verhandlung: max. 6 Raten à CHF 149
• Phase 2 – Schlichtungsverfahren: max. weitere 12 Raten à CHF 149 (+CHF 100 bei Option Finanzierung Schlichtungsgebühren)
• Phase 3 – Gerichtsverfahren 1. Instanz: max. weitere 36 Raten à CHF 299

Eine neue Verfahrensphase wird nur begonnen, wenn sie erforderlich ist. Nicht begonnene Phasen werden nicht verrechnet.

Bei einer früheren Erledigung des Verfahrens, insbesondere durch Vergleich oder Zahlung der Gegenpartei, werden keine weiteren Verfahrensphasen ausgelöst. Bereits geleistete Raten werden vollständig an die geschuldete Phasenpauschale angerechnet.

Mit der Zahlungsautorisierung ermächtigen Sie Streichenberg und Partner Rechtsanwälte, die gemäss Mandats- und Honorarvereinbarung geschuldeten Raten über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.

Es gelten die Mandats- und Honorarvereinbarung sowie die vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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FAST – Zahlungsautorisierung

Ab 298.00 CHF
# FAST – Zahlungsautorisierung

CHF 298 pro Monat

Mit dieser Zahlungsautorisierung hinterlegen Sie Ihr Zahlungsmittel sicher für die vereinbarte Ratenzahlung Ihrer Anwaltskosten.

Die monatlichen Zahlungen werden vollständig an die für die jeweilige Verfahrensphase vereinbarte Pauschale angerechnet.

Ihre Konditionen

• Phase 1 – Aussergerichtliche Verhandlung: max. 3 Raten à CHF 298
• Phase 2 – Schlichtungsverfahren: max. weitere 6 Raten à CHF 298 (+CHF 200/Mt. bei Option Finanzierung Schlichtungsgebühren)
• Phase 3 – Gerichtsverfahren 1. Instanz: max. weitere 24 Raten à CHF 448

Eine neue Verfahrensphase wird nur begonnen, wenn sie erforderlich ist. Nicht begonnene Phasen werden nicht verrechnet.

Bei einer früheren Erledigung des Verfahrens, insbesondere durch Vergleich oder Zahlung der Gegenpartei, werden keine weiteren Verfahrensphasen ausgelöst. Bereits geleistete Raten werden vollständig an die geschuldete Phasenpauschale angerechnet.

Mit der Zahlungsautorisierung ermächtigen Sie Streichenberg und Partner Rechtsanwälte, die gemäss Mandats- und Honorarvereinbarung geschuldeten Raten über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.

Es gelten die Mandats- und Honorarvereinbarung sowie die vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Erstberatung

250.00 CHF
250.00
Einschätzung Ihres Falls und Besprechung des weiteren Vorgehens

Sie möchten wissen, wie Ihre rechtlichen Chancen stehen und welches Vorgehen sinnvoll ist? Wir prüfen Ihre Anfrage vorab und besprechen Ihren Fall anschliessend persönlich mit Ihnen.

Im Preis enthalten sind bis zu 1 Stunde anwaltlicher Aufwand, bestehend aus:

* Prüfung Ihrer Anfrage und der eingereichten Unterlagen
* persönliche Beratung von bis zu **30 Minuten** (online oder telefonisch)
* Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und Empfehlung der nächsten Schritte
* notwendige Administration und Vorbereitung

Danach wissen Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
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Klage erste Instanz

10,800.00 CHF
10,800.00
Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Pauschale für die Klageschrift, weitere Aufwendungen nach Vereinbarung. Den wesentlichen Teil unseres Honorars bezahlen Sie nur, wenn wir für Sie Geld zurückholen.

Es fallen Gerichtskosten an, wir informieren Sie über die Höhe.
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Schlichtungsgesuch / Klage Friedensrichter

1,788.00 CHF
1,788.00
Einreichung Schlichtungsgesuch, exkl. Verhandlung (weitere Aufwände nach Aufwand: Fr. 400 Partner, Fr. 350.- Anwälte, Fr. 200 Juristen). Jeweils zzgl. 8% MwSt. und 3% Pauschalspesen.

Erfolgsprämie von 10%.
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Zahlungsdetails
mastercard visa apple-pay google-pay samsung-pay twint post-finance-pay

Sichere Verbindung mit 256-Bit SSL

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