Sichern Sie Ihre Ansprüche jetzt.
Damit Ihre Forderung nicht verjährt, muss innert 3 Jahren seit Kenntnis bzw. innert 10 Jahren seit jeweiliger Einzahlung die Verjährung unterbrochen werden.
Mit dem Schlichtungsgesuch starten Sie die Rückforderung und unterbrechen die Verjährung. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung kann es zu einem Vergleich mit der Gegenseite kommen.
Nach Ihrer Zahlung unterbrechen wir die Verjährung und starten Ihr Verfahren.
Buchen Sie eine Erstberatung, falls Sie zuerst in einem persönlichen Gespräch Ihre Chancen und Risiken klären möchten.
Jetzt Verjährung stoppen und Klage einreichen