Erstberatung
Sie möchten zuerst wissen, ob sich eine Rückforderung für Sie lohnt? In einer persönlichen Erstberatung besprechen wir Ihren Fall und zeigen Ihnen auf, wie wir Ihre Chancen und die wesentlichen Risiken einschätzen. Sie erhalten eine klare Entscheidungsgrundlage, bevor Sie weitere Schritte einleiten. Ideal, wenn Sie noch unsicher sind und Ihren Fall zuerst persönlich mit einem Anwalt besprechen möchten.
Aussergerichtliche Rückforderung
Wir machen Ihre Forderung direkt gegenüber dem Anbieter geltend. Sie möchten zunächst versuchen, Ihre Verluste ohne Gerichtsverfahren zurückzufordern? Wir prüfen Ihren Fall, beziffern Ihre Forderung und treten gegenüber dem Anbieter für Sie auf. Ziel ist eine aussergerichtliche Zahlung oder eine für Sie sinnvolle Vergleichslösung. Kommt eine Einigung zustande, kann ein gerichtliches Verfahren vermieden werden.
Schlichtungsgesuch
Sichern Sie Ihre Ansprüche und starten Sie Ihre Rückforderung. Mit dem Schlichtungsgesuch leiten wir das Verfahren gegen den Anbieter ein und unterbrechen die Verjährung. Gleichzeitig eröffnet das Schlichtungsverfahren die Möglichkeit, bereits in einem frühen Stadium eine vergleichsweise Lösung mit der Gegenseite zu erzielen. Gerade wenn bei einzelnen Einzahlungen die Verjährung näher rückt, sollte nicht unnötig zugewartet werden. Nach Ihrer Zahlung bereiten wir das Schlichtungsgesuch vor und starten Ihr Verfahren.
Klage
Sie möchten Ihre Ansprüche konsequent gerichtlich durchsetzen? Mit der Klage übernehmen wir die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rückforderung. Sie bezahlen dafür eine Pauschale von CHF 10'800 plus Erfolgsprämie von 15% und kennen damit die vereinbarten Kosten von Anfang an. Senden Sie eine E-Mail an casino@streichenberg.ch und wir senden Ihnen eine Rechnung. Für Mandanten, die nicht länger zuwarten und ihre Rückforderung konsequent vor Gericht verfolgen möchten.